
Nach Herausgabe des Röntgen- und des Allergiepasses ist der Anästhesiepass nunmehr das dritte Ausweisdokument, das von der PVS zur Risikominimierung bei der Behandlung von Patienten vorgelegt wird.
Patienten können hier je ein kostenloses Exemplar der Pässe anfordern. Unseren Kunden stellen wir je 100 Stück kostenlos zur Verteilung in ihrer Praxis zur Verfügung.
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Röntgenpass

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Jeder Arzt, der Röntgenuntersuchungen durchführt, kennt die Bestimmung aus dem Paragraphen 28, Absatz 2 der Röntgenverordnung „Bei Röntgenuntersuchungen sind Röntgenpässe bereitzuhalten und der untersuchten Person anzubieten.
Wird ein Röntgenpass ausgestellt oder legt die untersuchte Person einen Röntgenpass vor, so sind die Angaben nach Absatz 1 Satz 2 und Nr. 3 sowie Angaben zum untersuchenden Arzt einzutragen“. (Die geforderten Angaben im Absatz 1 sind „Zeitpunkt und Art der Anwendung“ und „die untersuchte Körperregion“)
Oft lästig und auch kostenträchtig ist es aber, die erforderlichen Röntgenpässe verfügbar zu haben. Hinzu kommt dann evtl. noch die Unsicherheit, ob die verwendeten Röntgenpässe auch den einschlägigen Vorschriften entsprechen – angesichts der negativen Erfahrungen vieler Ärzte mit aufsichtsführenden Behörden und dem Paragraphendschungel eine verständliche „Restunsicherheit“.
Wir haben deshalb gemeinsam mit dem Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz einen „PVS/BDR-Röntgenpass“ entwickelt.
Der Röntgenpass dient nicht nur dem Strahlenschutz des Patienten, sondern hilft dem Arzt auch bei der „Röntgenanamnese“ des Patienten und gibt schnell die Adresse, wo er evtl. Voruntersuchungen anfordern kann.
Allergiepass

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Der Allergiepass ist ein ärztliches Dokument, in dem die Ergebnisse der allergischen Testung eingetragen werden. Patienten sollten ihn bei jedem Arzt- und Zahnarztbesuch oder in der Apotheke konsequent vorlegen, damit Arzt oder Apotheker sofort erkennen können, welche Medikamente und Behandlungsformen gefährlich wären. Und im akuten Fall kann dem Patienten schnell durch die Gabe wirksamer Antiallergika geholfen werden.
Doch auch im ganz normalen Alltagsablauf ist der Pass für den Allergiker durchaus nützlich. So kann er beim Einkauf von Lebensmitteln, Waschpulvern oder Reinigungsmitteln mühelos entscheiden, welche Produkte des täglichen Gebrauchs für ihn geeignet sind, da die Inhaltsstoffe zunehmend auf der Verpackung der Artikel vermerkt sind. Für kosmetische Produkte gehört die Auflistung bereits zur Pflichtangabe.
Schließlich dient der Allergiepass nicht nur dem Allergieschutz des Patienten, sondern hilft auch dem behandelnden Arzt bei der Anamnese, da er Auskunft darüber gibt, wo Ergebnisse von eventuell bereits durchgeführten Voruntersuchungen anzufordern sind.
Anästhesiepass

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Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin hat in ihren Leitlinien zur Qualitätssicherung spezielle Leistungs- und Sorgfaltsanforderungen festgelegt. Hierzu zählt auch die gezielte Befragung des Patienten in der Voruntersuchung zur Narkose und nach Möglichkeit die Einsicht in vorhandene Anästhesieprotokolle.
In der Nachsorge müssen aufgetretene Schwierigkeiten bei der Atemwegsversorgung in der Krankenakte dokumentiert und im Arztbrief erwähnt werden. Auch der Patient sollte informiert sein und über einen Anästhesie-Pass verfügen, um die Sicherheit einer zukünftigen Versorgung zu gewährleisten.
Unser in deutscher und englischer Sprache abgefasste Anästhesiepass informiert den Anästhesisten über Besonderheiten und Schwierigkeiten bei vorausgegangenen Narkosen und hilft, vermeidbare Zwischenfälle auszuschließen.
Es werden Intubationsprobleme, Unverträglichkeiten von Medikamenten, aber auch anästhesierelevante Begleiterkrankungen und die Disposition zur malignen Hyperthermie aufgeführt. Es wird dokumentiert, welche Versorgungsstufen zu Problemen und welche Methoden zum Erfolg führten. Darüber hinaus enthält der Pass den Namen des behandelnden Arztes, die Klinik, den Zeitpunkt und die Art der Versorgung. Diese präzisen Informationen sind äußerst wichtig für die Risikovorhersage vor einem erneuten Behandlungsfall.



